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Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/ Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Das ERASMUS-Programm bietet für die Mobilität zu Unterrichtszwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:
Die FH Nordhausen kann Praktika ihrer Beschäftigten in allen an den EU-Bildungsprogrammen teilnehmenden Staaten (
EU-33) aus Mitteln des ERASMUS-Programms der EU finanziell fördern. Die Förderung beträgt durchschnittlich 780 € pro einwöchiger Maßnahme. Aufnehmende Institutionen können neben Partnerhochschulen auch Unternehmen oder andere Organisationen sein. Ziele dieser Maßnahme sind:
Teilnahmeberechtigt sind alle an der FH Nordhausen angestellt oder verbeamtet Tätigen, die eine Staatsbürgerschaft der EU-33 besitzen oder durch Aufenthaltsrecht gleichgestellt sind.
Firmenkontakt- und Gründermesse
Das Campusfest der Fachhochschule Nordhausen findet 2012 am 6. Juni statt. Ab 18:00 Uhr präsentiert ...
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Wer die FHZ nicht kennt, hat was verpasst. Denn die FHZ ist informativ, unterhaltend ...