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ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Das ERASMUS-Programm bietet für die Mobilität zu Unterrichtszwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:
Die FH Nordhausen kann Gastlehraufenthalte an Partnerhochschulen an allen an den EU-Bildungsprogrammen teilnehmenden Staaten (
EU-33) aus Mitteln des ERASMUS-Programms der EU finanziell fördern. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der FH Nordhausen mit Lehraufgaben.
Lehrendenaustausch mit Hochschulen außerhalb der EU-33 müssen in der Regel aus Haushaltsmitteln finanziert werden.
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