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ERASMUS fördert außerdem Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Ausgeschlossen sind allerdings EU-Institutionen beziehungsweise Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden. Die Studierenden können Arbeitserfahrungen in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus wird es ihnen ermöglicht, ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte zu erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch für ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.
DAS ERASMUS-Programm bietet den Studierenden für ein Auslandspraktikum folgende Leistungen an:
Die FH Nordhausen vergibt aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für internationale Praktika außerhalb der
EU-33 in begrenzter Anzahl PROMOS-Teilstipendien in Höhe von 300 € pro Fördermonat. Förderfähig sind Auslandspraktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten.
Bewerbungen laufen über das Referat für Internationales der FHN. Die Auswahl der Stipendiaten wird zwei Mal jährlich vom Beirat für Internationales getroffen.
Bewerbungsfristen:
Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Training Agreement (oder einem Praktikumsvertrag zwischen Praktikanten und Praktikumseinrichtung) und ggf. einem Sprachzeugnis (
siehe Downloadbereich) benötigen wir zudem den aktuellen Notenauszug aus QISPOS sowie einen Letter of Motivation.
Auswahlkriterien
Wichtig!
Online-Bewerbung für das PROMOS-Stipendium. Siehe außerdem weitere
Schritte zum Praktikum im Ausland.
Alle Hochschulmitglieder, die an einem längerfristigen internationalen Aufenthalt interessiert sind, können dafür vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen Organisationen gefördert werden. Mehr Informationen dazu gibt es in der
Stipendiendatenbank des DAAD.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Stipendien, um Auslandsstudienaufenthalte zu fördern.
Das LEONARDO-Programm ist Teil des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen
(
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm oder
http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/lllp/llp_broschuere.pdf ) .
Gefördert werden können:
Bewerbung und Antragstellung erfolgt über das LEONARDO-Büro Thüringen an der TU Ilmenau. Nähere Informationen unter:
Das Carlo-Schmid-Programm dient der Förderung von Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Voraussetzung sind sehr gute Englischkenntnisse und gute Beherrschung einer zweiten Fremdsprache.
In der Programmlinie A werden selbst gefundene Praktika gefördert, in der Programmlinie B kann man sich auf ausgeschriebene Praktikumsstellen bewerben, die gefördert werden.
Bewerbungsfristen:
01. März für das folgende akademische Jahr
Nähere Informationen unter:
Die GIZ fördert weltweite Auslandspraktika von FH-Studierenden und FH-Bachelorabsolventen aus den Fachbereichen Wirtschaft, Umwelt, Technik und verwandter Studiengänge mit mindestens drei Monaten beruflicher Erfahrung. Besonders förderungswürdig sind Praktika in Asien, Lateinamerika sowie Mittel- und Osteuropa.
Folgende Stipendien werden angeboten:
Bewerbungsfristen:
15. Juli für das folgende Sommersemester
15. Januar für das folgende Wintersemester
Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.
Nähere Informationen zum GIZ-Teilstipendium unter:
Für drei- bis sechsmonatige Praktikumsphasen im Ausland während des Studiums kann ein Reisekostenstipendium vergeben werden, welches aus einem Reisekostenzuschuss besteht. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits ein Praktikumsplatz nachgewiesen werden.
Bewerbungsfristen:
30. November für das folgende Sommersemester
31. Mai für das folgende Wintersemester
Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.
Nähere Informationen zum GIZ-Reisekostenstipendium unter:
30. November für das folgende Sommersemester
31. Mai für das folgende Wintersemester
Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.
Nähere Informationen zum GIZ-Reisekostenstipendium unter:
www.inwent.org/special/fallback/index.php.de?pull=/contentpool/ins_ausland/asien/085835/index.php.de
Im ASA-Programm werden Praktika in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit ausgeschrieben.
Nähere Informationen unter:
Auslandsaufenthalte deutscher Studierender können auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Bei Auslandspraktika außerhalb der EU bedarf es einer besonderen fachspezifischen Begründung. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem für das Zielland zuständige BAföG-Amt gestellt werden.
Nähere Information unter:
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