2012-05-20
  • Deutsch
  • English
  • Français
 

ERASMUS

ERASMUS fördert außerdem Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Ausgeschlossen sind allerdings EU-Institutionen beziehungsweise Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden. Die Studierenden können Arbeitserfahrungen in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus wird es ihnen ermöglicht, ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte zu erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch für ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

DAS ERASMUS-Programm bietet den Studierenden für ein Auslandspraktikum folgende Leistungen an:

  • Monatlicher Zuschuss vom maximal 400 €
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes. Dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich (EILC).
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

PROMOS

Die FH Nordhausen vergibt aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für internationale Praktika außerhalb der  EU-33 in begrenzter Anzahl PROMOS-Teilstipendien in Höhe von 300 € pro Fördermonat. Förderfähig sind Auslandspraktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten.

Bewerbungen laufen über das Referat für Internationales der FHN. Die Auswahl der Stipendiaten wird zwei Mal jährlich vom Beirat für Internationales getroffen.

Bewerbungsfristen:

  • für die Auswahlrunde im Mai: 30. April
  • für die Auswahlrunde im Oktober: 15. September

Bewerbungsunterlagen:

Neben dem Training Agreement (oder einem Praktikumsvertrag zwischen Praktikanten und Praktikumseinrichtung) und ggf. einem Sprachzeugnis ( siehe Downloadbereich) benötigen wir zudem den aktuellen Notenauszug aus QISPOS sowie einen Letter of Motivation.

Auswahlkriterien

  • Schlüssigkeit des Letter of Motivation
    • Bezug zum Studium
    • extracurriculare Leistungen
  • Notendurchschnitt/ Notendurchschnitt für Sprachkurse

Wichtig!  Online-Bewerbung für das PROMOS-Stipendium. Siehe außerdem weitere  Schritte zum Praktikum im Ausland.

Weitere Fördermöglichkeiten

Alle Hochschulmitglieder, die an einem längerfristigen internationalen Aufenthalt interessiert sind, können dafür vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen Organisationen gefördert werden. Mehr Informationen dazu gibt es in der  Stipendiendatenbank des DAAD.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Stipendien, um Auslandsstudienaufenthalte zu fördern.

1. LEONARDO-Programm der Europäischen Union

Das LEONARDO-Programm ist Teil des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen

(   http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm oder

  http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/lllp/llp_broschuere.pdf ) .

Gefördert werden können:

  • Praktika von AbsolventInnen mit dem Ziel des Berufseinstieges in einem Staat der EU-33. Das Praktikum muss spätestens ein Jahr nach Studienabschluss angetreten sein und kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern.

Bewerbung und Antragstellung erfolgt über das LEONARDO-Büro Thüringen an der TU Ilmenau. Nähere Informationen unter:

 http://www.leonardopraktika.de

2. Carlo-Schmid-Programm des DAAD

Das Carlo-Schmid-Programm dient der Förderung von Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Voraussetzung sind sehr gute Englischkenntnisse und gute Beherrschung einer zweiten Fremdsprache.

In der Programmlinie A werden selbst gefundene Praktika gefördert, in der Programmlinie B kann man sich auf ausgeschriebene Praktikumsstellen bewerben, die gefördert werden.

Bewerbungsfristen:

01. März  für das folgende akademische Jahr 

Nähere Informationen unter:

 http://www.daad.de/csp

3. GIZ

Die GIZ fördert weltweite Auslandspraktika von FH-Studierenden und FH-Bachelorabsolventen aus den Fachbereichen Wirtschaft, Umwelt, Technik und verwandter Studiengänge mit mindestens drei Monaten beruflicher Erfahrung. Besonders förderungswürdig sind Praktika in Asien, Lateinamerika sowie Mittel- und Osteuropa.

Folgende Stipendien werden angeboten:

  • Teilstipendium: Ein Teilstipendium für Praktika von fünf bis sechs Monaten während des Studiums besteht aus einem monatlichen Zuschuss plus Reisekostenerstattung. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch kein Praktikumsplatz nachgewiesen werden.

Bewerbungsfristen:

15. Juli für das folgende Sommersemester
15. Januar für das folgende Wintersemester

Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.

Nähere Informationen zum GIZ-Teilstipendium unter:

  www.inwent.org

  • Reisekostenstipendium

Für drei- bis sechsmonatige Praktikumsphasen im Ausland während des Studiums kann ein Reisekostenstipendium vergeben werden, welches aus einem Reisekostenzuschuss besteht. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits ein Praktikumsplatz nachgewiesen werden.

Bewerbungsfristen:

30. November für das folgende Sommersemester
31. Mai für das folgende Wintersemester

Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.

Nähere Informationen zum GIZ-Reisekostenstipendium unter:

  www.inwent.org

  • Stipendium zur Praxisqualifizierung von Bachelorabsolventen (FH)

    Das Stipendienprogramm zur Praxisqualifizierung fördert internationale Mobilität mit einer Dauer von fünf bis sechs Monaten in dem Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Masterstudium bzw. Berufseinstieg.

    Das Stipendium besteht aus einem Teilstipendium (Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten), Erstattung der Reisekosten und Finanzierung von Sprachkursen ausgewählter Sprachen.

    Bewerbungsfristen:

30. November für das folgende Sommersemester
31. Mai für das folgende Wintersemester

Eine vorherige Beratung zu Auslandspraktika im Referat für Internationales und eine Bestätigung darüber ist vor der Bewerbung bei GIZ zwingend erforderlich.

Nähere Informationen zum GIZ-Reisekostenstipendium unter:

 www.inwent.org

 www.inwent.org/special/fallback/index.php.de?pull=/contentpool/ins_ausland/asien/085835/index.php.de

4. ASA-Programm

Im ASA-Programm werden Praktika in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit ausgeschrieben.

Nähere Informationen unter:

 www.asa-programm.de

5. Auslands BAföG

Auslandsaufenthalte deutscher Studierender können auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Bei Auslandspraktika außerhalb der EU bedarf es einer besonderen fachspezifischen Begründung. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem für das Zielland zuständige BAföG-Amt gestellt werden.

Nähere Information unter:

 http://www.bafoeg.bmbf.de/de/384.php

 

Termine

  • 06.06.2012
    11:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Firmenkontakt- und Gründermesse

    Attraktive Unternehmen und kompetente Gründungsberater stellen sich den Studierenden der FH No ...

  • 06.06.2012

    Campusfest

    Das Campusfest der Fachhochschule Nordhausen findet 2012 am 6. Juni statt. Ab 18:00 Uhr präsentiert ...

FHN-Blog

  • Blogrundschau

    Hier findet ihr die Links zu den neuesten Beiträgen unserer Unterblogs: Wiki-Worksho...

  • Blogrundschau

    Es gibt spannende Neuigkeiten: Brocken-Aufstieg Common European Framework of Referenc...

  • Die FHZ stellt sich vor…

    Wer die FHZ nicht kennt, hat was verpasst. Denn die FHZ ist informativ, unterhaltend ...

© 2012 FH Nordhausen