2012-05-19
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Pflegeberatung an der FH Nordhausen

Die neuesten rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (Novellierung des SGB XI § 7a) ermöglichen seit dem ersten Januar 2009 eine umfassende individuelle rechts- und personenbezogene Pflegeberatung hinsichtlich einer bevorstehenden bzw. bereits vorhandenen Pflegebedürftigkeit.

Die dazu seit dem 01.10.2011 auch hier an der Fachhochschule Nordhausen neu eingerichtete Pflegeberatung bietet bei aufkommenden Fragen bezüglich der ambulanten, häuslichen oder der stationären Pflege allen Studierenden und Beschäftigten einen Überblick über die verschiedenen finanziellen und darüber hinaus gehenden Möglichkeiten in Form einer individuellen Hilfestellung an. Das beinhaltet eine persönliche Beratungsleistung hinsichtlich der umfassenden Leistungsmöglichkeiten rund um die Kranken-, Behinderten- und Altenpflege in der sie direkt oder indirekt betreffenden Situation. Insofern beinhaltet das die entsprechenden übergreifenden Hilfeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern V, IX, XI und XII. Grundsätzlich gilt das insbesondere für alle Personen, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten oder die Leistungen beantragt und erkennbar einen Hilfe- und Beratungsbedarf nach Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) haben. Die Zuerkennung einer Pflegestufe ist jedoch keine zwingende Anspruchsvoraussetzung für die unentgeltliche Inanspruchnahme der Pflegeberatung.

Aufgaben der Pflegeberatung sind unter anderem:

  • Persönliches Gespräch mit dem Leistungsberechtigten (sowie Angehörigen oder Betreuern)
  • Erfassung und Analyse des Pflege- und Hilfebedarfs (unter Berücksichtigung der medizinischen Begutachtung und Einstufung des MDK)
  • Informationen über regionale Hilfsangebote und beste Wohnortnähe
  • Angebot erwünschter Hilfsbedarfslösung
  • Unterstützung bei der Angebots- und Leistungsauswahl
  • Erstellung einer passgenauen, individuellen Versorgungsplans - Hilfe bei der Durchführung, Überwachung und Anpassung der notwendigen Maßnahmen des Versorgungsplans
  • Hilfestellung und Weiterleitung von Anträgen (SGB V und IX, XI, XII), Behördenkontakte usw.
  • regionale Netzwerkarbeit zur Angebotsoptimierung

Für Interessenten, die sich über die verschiedenen Angebote und Leistungen zum Thema Pflege oder Pflegeprävention informieren möchten, sind monatlich zwei Termine vorgesehen, und zwar an jedem zweiten und vierten Donnerstag um 18:00 Uhr im Erdgeschoss von Haus 20 im Mutter-Kind-Raum. Bei Bedarf können auch weitere Termine ergänzt bzw. diese bei Verhinderung auch individuell per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt:

Paul Köpke ( paul.koepkestud.fh-nordhausen.de)

 

Termine

  • 06.06.2012
    11:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Firmenkontakt- und Gründermesse

    Attraktive Unternehmen und kompetente Gründungsberater stellen sich den Studierenden der FH No ...

  • 06.06.2012

    Campusfest

    Das Campusfest der Fachhochschule Nordhausen findet 2012 am 6. Juni statt. Ab 18:00 Uhr präsentiert ...

FHN-Blog

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