2012-05-19
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Gleichstellungsbeirat

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbeirates

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Herstellung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit von Frau und Mann an der Hochschule hin und nimmt Aufgaben wahr, die sich aus § 4 Absatz 3 und § 81 ThürHG ergeben. Sie macht zu Gleichstellungsbelangen Vorschläge und nimmt Stellung gegenüber den zuständigen Stellen der Hochschule in allen Belangen der Frauen, insbesondere in Berufungsverfahren und bei der Besetzung der Stellen des wissenschaftlichen sowie sonstigen Personals.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird nach § 81 Absatz 2 ThürHG vom Beirat für Gleichstellungsfragen unterstützt, der insbesondere für die Erstellung und Durchsetzung eines Programms zur Frauenförderung sowie von Richtlinien zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen an der Hochschule zuständig ist.

Mitglieder des Beirates ab 01.09.2011

Gleichstellungsbeauftragte:
Prof. Dr. Sabine Seibold-Freund

Gruppe der Professoren (gewählt):
Professor Dr. Marcus Schäfer

Gruppe der Mitarbeiter (gewählt):
Nicola Bargfrede

Gruppe der Studierenden (gewählt):
Patrick Billert

Downloads

Frauenfoerderplan_FHN_30-06-08.pdf

Frauenförderplan der FHN (Stand: 30.06.08)

187 K
 

Termine

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