2012-05-19
  • Deutsch
  • English
  • Français
 

Das EXIST Gründerstipendium

Das neue EXIST-Gründerstipendium setzt die erfolgreiche Förderung durch EXIST-SEED fort. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.

Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
    • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    • Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

 Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

 Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
    • Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
    • Studierende 800 Euro/Monat
    • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben:
    • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching:
    • 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

 Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

  • Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
    • ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
    • stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
    • verwaltet Fördermittel
  • Gründer/in
    • erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
    • besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
    • präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
    • legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
    • führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

 Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

  • Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

  • Staatliche Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

 

Studierende und Absolventen der FH Nordhausen wenden sich bitte an die Existenzgründungsberaterin, Frau  Dr. Kareen Schlangen.

 

Weitere Informationen zum genauen Ablauf, Anforderungen und Terminen finden Sie unter  http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php

 

Termine

  • 06.06.2012
    11:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Firmenkontakt- und Gründermesse

    Attraktive Unternehmen und kompetente Gründungsberater stellen sich den Studierenden der FH No ...

  • 06.06.2012

    Campusfest

    Das Campusfest der Fachhochschule Nordhausen findet 2012 am 6. Juni statt. Ab 18:00 Uhr präsentiert ...

FHN-Blog

  • Blogrundschau

    Hier findet ihr die Links zu den neuesten Beiträgen unserer Unterblogs: Wiki-Worksho...

  • Blogrundschau

    Es gibt spannende Neuigkeiten: Brocken-Aufstieg Common European Framework of Referenc...

  • Die FHZ stellt sich vor…

    Wer die FHZ nicht kennt, hat was verpasst. Denn die FHZ ist informativ, unterhaltend ...

© 2012 FH Nordhausen